Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen des Instituts für Life & Wealth Balance, Inhaber Gerhard Walter, für Seminare, Kurse und Einzelcoachings (Stand 01.06.2017)

 

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Institut für Life & Wealth Balance, Inhaber Gerhard Walter (im Folgenden nur mit Institut bezeichnet) und dem Teilnehmer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Fassung.

2. Anmeldung und Bezahlung

Die Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt oder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sein. Dies gilt auch für den Anmeldevorgang.

Anmeldungen müssen schriftlich per Post, Fax, E-Mail (an info@life-wealth-balance.de) oder über den Online-Shop erfolgen. Die Seminar- bzw Kursplätze werden chronologisch nach Eingang der Teilnehmeranmeldung durch das Institut vergeben und anschließend per Post, Fax oder E-Mai bestätigt. Eine wirksame Vereinbarung über die Kursteilnahme kommt erst nach der schriftlichen Bestätigung der Anmeldung durch das Institut per Post, Fax oder per E-Mail zustande. Die Rechnung des Teilnahmebetrages ist der Bestätigung beigefügt. Die in Rechnung gestellten Beträge werden mit Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Die Anmeldung über den Online-Shop ist auch ohne Unterschrift rechtlich gültig, wenn nicht innerhalb von 14 Tagen widerrufen wird (siehe Widerrufsbelehrung). Die Anmeldung ist vorbehaltlich der Bestimmungen des Punkts 4 verbindlich. Die Kurs-, Seminar- und Coachinggebühren werden ohne Ausweis der Umsatzsteuer nach § 19 UStG in Rechnung gestellt.

Sollte der Teilnehmer mit mehr als zehn Tagen nach Fälligkeit der Rechnung mit der Zahlung in Verzug geraten, so steht es dem Institut zu, dem Teilnehmer eine erste Mahnung zuzusenden. Die darin enthaltenen Mahngebühren in Höhe von € 5,-- einschließlich Portokosten sind vom Teilnehmer ebenfalls zu begleichen.

Im Falle des Verzuges ist das Institut berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz-Überleitungsgesetz zu berechnen. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Ist bei Beginn der Veranstaltung der vollständige Rechnungsbetrag nicht gezahlt, so ist das Institut berechtigt, den Teilnehmer bis zum vollständigen Zahlungseingang von der Veranstaltung auszuschleßen.

Sämtliche rechtsverbindliche Erklärungen und Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für den Ausschluss der Schriftformerfordernis.

Bei Zahlungen aus dem Ausland per Überweisung oder Scheck müssen die uns seitens der Bank berechneten Gebühren vom Teilnehmer getragen werden.

Bevor Sie verbindlich Ihre Buchung für eine etwaige Unterbringung bzw. Fahrt vornehmen, setzen Sie sich unbedingt mit dem Institut in Verbindung, da gemäß unserer Geschäftsbedingungen bei einer Kursabsage nur die eingezahlten Gebühren erstattet werden. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht weden. 

3. Rücktritt

Rücktritt und Terminumbuchung sind in Textform einzureichen, per Post, Fax oder E-Mail und haben nur Gültigkeit, wenn Sie von dem Institut eine schriftliche Bestätigung (per Post, Fax oder E-Mail) erhalten. Maßgeblich ist der Eingang beim Institut. 

Erfolgt der Rücktritt oder eine Umbuchung:

- bis 4 Wochen vor Kursbeginn werden keine Stornogebühren berechnet, wenn der Teilnehmer einen Alternativtermin wählt. Andernfalls werden 75% der jeweiligen Kursgebühr erstattet.

- bis 3 Wochen vor Kursbeginn werden 50% der jeweiligen Kursgebühr erstattet, soweit kein Alternativtermin gewählt wird.

- bis 2 Wochen vor Kursbeginn werden 25% der jeweiligen Kursgebühr erstattet, soweit kein Alternativtermin gewählt wird.

- bei weniger als 14 Tage vor Kursbeginn erfolgt keine Erstattung.

Alternativ kann eine geeignete Ersatzperson vom Teilnehmer schriftlich benannt werden.

Bei Nichterscheinen am Veranstaltungsort oder Kursabbruch erfolgt keine Erstattung der Teilnahmegebühr. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Institut ein geringerer Schaden entstanden ist. 

Im Krankheitsfalle des Teilnehmers oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt, die die Teilnahme des Teilnehmers an dem Kurs/Seminar/Coaching verhindert, kann der Teilnehmer einen Nachfolgetermin wahrnehmen. Sollte dies dem Teilnehmer nicht möglich sein, erhält er die Kursgebühr vollständig zurück. Es obliegt dem Teilnehmer die Krankheit durch ein ärtzliches Attest bzw. die Verhinderung durch Höhere Gewalt durch andere geeignete Nachweise zu belegen.

Ist der Teilnehmer oder das Institut bereits vor Eintritt des Krankheitsfalles oder der Verhinderung der Teilnahme durch Höhere Gewalt vom Vertrag zurückgetreten, so richtet sich die Abwicklung nach den vorgenannten Bestimmungen zum Rücktritt.

4. Kursabsage

Eine kurzfristige Kursabsage aus wichtigen Gründen oder durch höhere Gewalt behalten wir uns vor. Hierzu zählen u.a. Ausfälle der Kursleiter, zu geringe Teilnehmerzahl, eine kurzfristig nicht nutzbare Schulungsstätte oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse.

In diesen Fällen wird ein Ersatztermin umgehend angeboten. Sollte dem Teilnehmer die Wahrnehmung des Ersatztermins nicht möglich sein, erhält er die gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Ein darüber hinausgehender Anspruch auf Aufwendungs- und Schadensersatz besteht nicht.

Ist der Teilnehmer oder das Institut bereits vor der Kursabsage zurückgetreten, so gelten die Rücktrittsbestimmungen gemäß Punkt 3.

 

5. Haftung 

Das Institut haftet für andere Schäden als Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nur bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Dies gilt auch für eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines Erfüllungsgehilfen des Instituts. Das Institut haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder sonstige Beschädigungen gleich welcher Art. Jeder Teilnehmer unterschreibt separat eine Haftungsfreizeichnung bezüglich Personen- und Sachschäden aufgrund der Teilnahme am Kurs/Seminar/Coaching. Kurse und Coachings im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

Der Teilnehmer erklärt, dass er physisch und psychisch gesund ist und nicht unter besonderen Einschränkungen oder Besonderheiten leidet. Es wird vorsorglich empfohlen, vorab eine Gesundheitsuntersuchung auf Sporttauglichkeit bei einem Arzt durchzuführen. Etwaige bereits bekannte Einschränkungen oder Besonderheiten sind bei der Anmeldung anzugeben. 

6. Fotos und Videos

Bei den Kursen werden eventuell Fotos und/oder Videos erstellt. Der Teilnehmer überträgt sämtliche Rechte, die durch seine Mitwirkung entstehen, mit der Teilnahmeanmeldung unbeschränkt zeitlich, räumlich und inhaltlich auf das Institut. Dies können urheberrechtliche Nutzungsrechte und sonstige Rechte sein. Falls der Teilnehmer dies nicht wünscht, hat er die Verpflichtung, dem Institut bzw. dem Kursleiter vor Kursbeginn ausdrücklich diesen Tatbestand schriftlich mitzuteilen. Der Teilnehmer wird dann nicht fotografiert bzw. gefilmt.

7. Sonstiges

Für die Durchführung der Kurse/Seminare wird dem Teilnehmer im Bedarfsfalle leihweise Trainingsmittel überlassen. Diese müssen nach dem Ende des Kurses/Seminars wieder zurückgegeben werden. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den fachlichen Anweisungen des Kursleiters zu folgen.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Gelnhausen.

9. Informationspflicht gem. Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (§ 36 VSBG)

Die Europäische Kommission stelt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Die E-Mail-Adresse des Instituts finden Sie in dem Impressum. Das Institut ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.

10. Salvatorische Klausel

Sind einzelne Bestandteile der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird die Gültigkeit der übrigen hierdurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, dass diejenige gültige Regelung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt, die unwirksame Bestimmung ersetzt.